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Förderung

Zuschuss fürs Verbessern: 15 % für Abgleich, Pumpe, Rohrdämmung – nicht für jeden Kessel

Abgleich, Pumpe, Rohre: Fürs Verbessern einer vorhandenen Heizung gibt es 15 % Zuschuss – wenn Haus, Kesselalter und Reihenfolge stimmen.

Aktualisierung: 6 Min. LesezeitRedaktion Heizkosten-Wegweiser

Ja, fürs Verbessern gibt es Geld: 15 % der förderfähigen Kosten, wenn Sie etwa einen hydraulischen Abgleich machen, die Heizungspumpe tauschen oder Rohre dämmen lassen. Der Zuschuss hat aber Bedingungen – höchstens fünf Wohneinheiten im Haus, eine Heizung, die älter als zwei und bei Öl oder Gas höchstens 20 Jahre alt ist, mindestens 300 € je Maßnahme und den Antrag, bevor Sie den Auftrag vergeben.

Der Wartungstermin ist vorbei, im Protokoll steht ein neuer Vermerk: Die Anlage wurde nie hydraulisch abgeglichen. Unten im Keller summt die Pumpe wie seit Jahren, im Dachzimmer bleibt der Heizkörper lauwarm. Die nächste Frage stellt sich fast von selbst: Zahlt jemand mit, wenn Sie das jetzt angehen?

Was zählt als Heizungsoptimierung?

Die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen nennt unter anderem:

  • den hydraulischen Abgleich, einschließlich der Einstellung der Heizkurve,
  • den Tausch der Heizungspumpe,
  • Arbeiten an der Vorlauftemperatur,
  • das Dämmen von Rohrleitungen,
  • einen Pufferspeicher,
  • eine erstmalige Flächenheizung,
  • Niedertemperaturheizkörper,
  • den Umbau einer Einrohr- in eine Zweirohrheizung.

Für all das gilt ein Fördersatz von 15 %. Einen eigenen Zweig mit 50 % gibt es für die Staubminderung an Holz- und Pelletfeuerungen ab 4 kW; Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerungen fallen nicht darunter.

Ein Teil der Liste hat einen Doppelnutzen. Niedertemperaturheizkörper oder eine erste Flächenheizung senken die Temperatur, die das Heizwasser haben muss. Davon profitiert der vorhandene Kessel – und später auch eine Wärmepumpe, falls der Wechsel einmal kommt.

Für welche Heizung gibt es Geld – und für welche nicht?

Bedingung Was gilt
Gebäude höchstens fünf Wohneinheiten
Alter des Hauses Bestandsgebäude, Bauantrag mindestens fünf Jahre alt
Alter der Heizung älter als zwei Jahre
Öl- oder Gasheizung höchstens 20 Jahre alt
Mindestbetrag 300 € brutto je Einzelmaßnahme
Antragsberechtigt alle Investoren, etwa private Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Unternehmen

Quellen: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, BAFA (Stand Juli bis Oktober 2026).

Die 20-Jahres-Grenze ist der Kern des „nicht für jeden Kessel“. Wer einen 21 Jahre alten Gaskessel abgleichen lässt, zahlt den Abgleich allein. Damit endet die Förderung ungefähr dort, wo Zukunft Altbau die Lebensdauer einer Heizung ansetzt: bei rund 20 Jahren.

Für Ihre Planung heißt das: Ist Ihr Öl- oder Gaskessel 18 oder 19 Jahre alt, bleibt nicht mehr viel Zeit, wenn die Verbesserung noch mit Zuschuss laufen soll. Bei einer Wärmepumpe oder einem Pelletkessel gibt es diese Obergrenze nicht – beim Alter gilt dort nur die Untergrenze von zwei Jahren.

Verbessern oder tauschen?

Der Fachbetrieb sieht sich Ihre Heizung an und sagt Ihnen, was sich an ihr noch verbessern lässt und ab wann ein Wechsel die bessere Rechnung wäre.

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Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Wie viel bringt der Zuschuss?

Für den hydraulischen Abgleich im Einfamilienhaus nennt co2online rund 925 €, bei einer Spanne von 650 bis 1.250 €. Unsere Beispielrechnung mit 15 %:

Kosten des Abgleichs Zuschuss Ihr Anteil
650 € 97,50 € 552,50 €
925 € 138,75 € 786,25 €
1.250 € 187,50 € 1.062,50 €

Ehrlich gesagt: Für eine einzelne Maßnahme ist das kein großer Betrag. Interessanter wird der Zuschuss, wenn mehrere Arbeiten in einem Termin zusammenkommen – Abgleich, neue Pumpe, gedämmte Rohre. Fragen Sie dann, wie die Arbeiten im Antrag gebündelt werden, denn die Schwelle von 300 € gilt je Einzelmaßnahme.

Nach oben ist der Spielraum weit. Je Gebäude und Kalenderjahr sind beim Einfamilienhaus bis zu 30.000 € förderfähig; für einen Abgleich ist diese Grenze weit weg.

Wie läuft der Antrag?

Beim Zuschuss zählt nicht nur das Was, sondern auch das Wann. So sieht die Reihenfolge aus:

  1. Projektbeschreibung anfertigen lassen: Für die Heizungsoptimierung darf das ein Fachunternehmen übernehmen, ebenso ein Energieeffizienz-Experte. Mit der Technischen Projektbeschreibung erhalten Sie eine ID, die zwei Monate gilt.
  2. Antrag stellen: im Portal des BAFA, durch Sie oder eine Person mit Ihrer Vollmacht – noch bevor ein Auftrag verbindlich vergeben ist.
  3. Auftrag erteilen: Der Vertrag mit dem Betrieb bekommt eine Förderklausel. Sie lässt ihn erst mit der Zusage greifen oder hebt ihn auf, falls die Zusage ausbleibt – fachlich eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Beratung und Planung sind schon vorher erlaubt.
  4. Arbeiten ausführen: Ab dem Zuwendungsbescheid bleiben dafür 36 Monate.
  5. Nachweis einreichen: bis spätestens sechs Monate nach Ende dieser Frist.

Wer schon vor der Bewilligung loslegt, trägt das Risiko selbst, falls der Zuschuss ausbleibt. Und die zwei Monate der Projekt-ID sind schnell vorbei, wenn noch Angebote fehlen.

Drei Fragen, die Sie dem Fachbetrieb vorab stellen sollten:

  • Wann wurde mein Wärmeerzeuger in Betrieb genommen – liegt er noch unter der 20-Jahres-Grenze?
  • Welche Arbeiten fassen Sie im Antrag zu einer Einzelmaßnahme zusammen?
  • Erstellen Sie die Technische Projektbeschreibung selbst, und wann?

Und der iSFP-Bonus?

Ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt 5 Prozentpunkte mehr – auf dem Papier. Seit dem 21.07.2026 wirkt dieser Bonus nur oberhalb der normalen Höchstgrenze. Beim Einfamilienhaus bekommt also erst das, was im Kalenderjahr über 30.000 € förderfähige Kosten hinausgeht, die zusätzlichen Punkte. Mit Fahrplan liegt die Höchstgrenze bei 60.000 €.

Ein Abgleich, eine Pumpe und ein paar Meter Rohrdämmung erreichen diese Größenordnung nicht. Spannend wird der Bonus nur bei Vorhaben, deren förderfähige Kosten im Jahr über 30.000 € liegen. Umgesetzt sein muss die Maßnahme dann innerhalb von 15 Jahren, gerechnet ab dem Tag, an dem der Fahrplan erstellt wurde.

Zuschuss oder Steuerbonus?

Selbstnutzer haben eine zweite Möglichkeit: den Steuerbonus nach § 35c EStG. Die Steuerschuld sinkt dabei über drei Jahre um insgesamt 20 % der Aufwendungen – 7 % im Jahr, in dem die Arbeiten abgeschlossen sind, noch einmal 7 % im Jahr darauf und 6 % im dritten Jahr.

Unsere Beispielrechnung für denselben Abgleich über 925 €, sofern er unter § 35c fällt: 64,75 € + 64,75 € + 55,50 € = 185 €. Das sind 46,25 € mehr als beim Zuschuss, allerdings auf drei Steuerjahre verteilt – und nur dann, wenn überhaupt Einkommensteuer anfällt.

Die Bedingungen im Überblick:

  • Sie nutzen das Haus ausschließlich selbst, und es war zu Beginn der Arbeiten älter als zehn Jahre.
  • Baubeginn lag nach dem 31.12.2019, fertig wird alles vor dem 01.01.2030.
  • Der ausführende Fachbetrieb stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
  • Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus.

Für Vermieter stellt sich die Frage nicht: Der Steuerbonus gilt nur für eigene Wohnzwecke, der Zuschuss dagegen steht allen Investoren offen.

Lohnt sich das Verbessern noch?

Bei einem Kessel um die zehn Jahre spricht vieles fürs Verbessern: Gemessen an der Faustregel von rund 20 Jahren hat er noch etliche Heizperioden vor sich, und der Zuschuss greift. Bei einem Kessel jenseits der 20 Jahre stellt sich eine andere Frage – nicht mehr, wie Sie ihn verbessern, sondern wie lange Sie noch Geld in ihn stecken wollen.

Bevor Sie einen Antrag vorbereiten, lohnt ein Rundgang durch den Heizungskeller. Unser Keller-Check sammelt die Punkte, die Sie dafür klären sollten:

Zehn Prüfpunkte für Ihre Heizung

Gehen Sie die Punkte der Reihe nach durch. Jedes Häkchen ist eine offene Frage weniger, wenn es um Verbessern oder Tauschen geht.

  • Sie zeigen, was an Brenner, Wärmetauscher und Abgasweg zuletzt gemacht wurde und was dabei auffiel.

  • Nur mit Vergleichswerten sehen Sie später, ob eine neue Einstellung tatsächlich etwas bringt.

  • Im September 2026 kostete Gas in der Grundversorgung 13,60 ct/kWh, Neukunden zahlten im Schnitt 10,98 ct/kWh (LichtBlick).

  • Ist die Kurve höher eingestellt als nötig, fließt heißeres Wasser durch die Heizkörper, als die Räume brauchen.

  • Ohne Abgleich werden manche Heizkörper nicht richtig warm, und die ganze Anlage wird dann gern höher gestellt.

  • Eine ältere, ungeregelte Pumpe arbeitet mit voller Kraft, auch wenn das Haus kaum Wärme braucht.

  • Nackte Leitungen in kalten Räumen verlieren Wärme, bevor sie bei Ihnen ankommt.

  • Ein festsitzendes Ventil regelt nicht mehr – der Raum wird zu warm oder bleibt kühl.

  • Hier geht es um Verbrauch und Hygiene zugleich, deshalb gehört die Einstellung in Fachhand.

  • Erst damit lässt sich sagen, ob sich weiteres Geld für die alte Heizung noch lohnt.

von 10 erledigt

Haken Sie ab, was erledigt ist. Gespeichert wird nichts.

Alles abgehakt: Jetzt wissen Sie, wo Ihre Heizung steht – und können entscheiden, ob Sie verbessern, weiterlaufen lassen oder den Wechsel in Ruhe planen.

Verbessern oder tauschen?

Der Fachbetrieb sieht sich Ihre Heizung an und sagt Ihnen, was sich an ihr noch verbessern lässt und ab wann ein Wechsel die bessere Rechnung wäre.

Heizung prüfen lassen

Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Erst verbessern, dann entscheiden – mit Zuschuss im Rücken fällt das leichter. Stimmen Kesselalter, Hausgröße und Reihenfolge, beteiligt sich die Förderung an Abgleich, Pumpe und Rohren.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss gibt es für einen hydraulischen Abgleich?

15 % der förderfähigen Kosten, wenn Haus und Heizung die Bedingungen erfüllen. Bei einem Abgleich für rund 925 € wären das nach unserer Beispielrechnung knapp 139 €. Je Einzelmaßnahme müssen mindestens 300 € investiert werden.

Gibt es den Zuschuss auch für eine 25 Jahre alte Gasheizung?

Nein. Bei Öl- und Gasheizungen darf der Wärmeerzeuger höchstens 20 Jahre alt sein. Außerdem muss er älter als zwei Jahre sein, und im Gebäude dürfen höchstens fünf Wohneinheiten liegen.

Wer stellt den Antrag – und wann?

Der Antrag läuft über das BAFA-Portal: Sie stellen ihn selbst oder bevollmächtigen jemanden, und zwar vor der verbindlichen Auftragsvergabe. Grundlage ist die Technische Projektbeschreibung eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten; ihre ID verfällt nach zwei Monaten.

Kann ich statt des Zuschusses den Steuerbonus nutzen?

Wer selbst im Haus wohnt, kann für energetische Maßnahmen 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen, sofern das Haus bei Beginn älter als zehn Jahre ist. Für dieselbe Maßnahme gibt es aber nur eines von beiden – Zuschuss oder Steuerbonus.

Hilft der iSFP-Bonus bei der Heizungsoptimierung?

Kaum. Seit dem 21.07.2026 wirken die 5 Prozentpunkte erst oberhalb der normalen Höchstgrenze, die beim Einfamilienhaus bei 30.000 € je Kalenderjahr liegt. Ein Abgleich oder ein Pumpentausch allein reicht an diese Summe nicht heran.

Quellen

  1. Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (veröffentlicht 27.08.2026)
  2. BAFA: Heizungsoptimierung (veröffentlicht Abruf 05.10.2026)
  3. BAFA: Gebäudehülle (veröffentlicht 07/2026)
  4. BAFA: Informationen für Antragstellende (veröffentlicht Abruf 05.10.2026)
  5. BAFA: BEG – Anpassungen zum 21. Juli 2026 (veröffentlicht 09.07.2026)
  6. co2online: Hydraulischer Abgleich – Kosten, Nutzen und Förderung 2026 (veröffentlicht 2026)
  7. Zukunft Altbau: Merkblatt Heizungstausch (veröffentlicht 08/2022)
  8. dejure.org: § 35c EStG (veröffentlicht Abruf 05.10.2026)
  9. Haufe: Energetische Sanierung – Kosten von der Steuer absetzen (veröffentlicht 23.09.2026)
  10. VLH: Steuern sparen bei energetischer Sanierung (veröffentlicht 27.07.2026)

Verbessern oder tauschen?

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